top4women

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Mit dem Signet top4women wird der ganzheitliche Ansatz und ausdrückliche Wunsch eines Unternehmens sichtbar gemacht, den weiblichen Talent-Pool konsequent aufzubauen, weibliche Potentialträger an das Unternehmen zu binden und ihnen langfristige Karriere-Perspektiven zu bieten.

Frauen sehen auf einen Blick, welches Unternehmen unbedingt einen zweiten Blick Wert ist und Unternehmen kommunizieren unmissverständlich, dass Frauen im Unternehmen erwünscht sind und Frauenkarrieren unterstützt werden.

Mit der Unterzeichnung des Vertrags stimmt der Kunde den Nutzungsbedingungen über die Nutzung des Unternehmens-Signets „top4women Jahreszahl“ (Signet) zu. 
Vertragspartner ist die VUCA-Management Consulting GmbH, Weiherweg 3 in CH-9535 Wilen (TG), vertreten durch die Geschäftsführer Holger Vogel und Melanie Vogel.

1. Zustandekommen und Laufzeit der Signet-Nutzung „top4women“

1.1 Der Vertrag über die Nutzung des Unternehmens-Signets „top4women Jahreszahl“ wird mit der Durchführung des Online-Assessments und dem anschließenden Feedback-Gespräch wirksam. Der Nutzungsvertrag und damit die Erlaubnis der Signet-Nutzung „top4women Jahreszahl“ endet nach Ablauf des im Signet genannten Jahres automatisch zum 31. Dezember.

1.2 Eventuelle Anzeigenaufträge, die nach dem 31. Dezember noch gültig sind bzw. Anzeigen oder Werbeaktionen, die in dem Jahr der Laufzeit dieses Vertrages geschlossen wurden und über die Vertragslaufzeit der Signet-Nutzung hinaus noch Gültigkeit besitzen, dürfen das Signet bis zum Ablauf der entsprechenden Aktionen tragen. Eine Nutzung des Signets bei erneutem Vertragsabschluss mit Dritten ist nicht erlaubt, es sei denn, der Vertrag über die Nutzung des Unternehmens-Siegels „top4women Jahreszahl“ wurde für ein weiteres Jahr unterzeichnet.

1.3 Mit der Nutzung des Unternehmens-Signets „top4women Jahreszahl“ werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch anerkannt.

2. Umfang des Nutzungsrechts für das Signet „top4women“

2.1 Der Kunde erhält von der VUCA-Management Consulting GmbH das Signet „top4women Jahreszahl“ in elektronischer Form. Das Signet hat die im Vertrag der VUCA-Management Consulting GmbH festgelegte Laufzeit von einem Jahr. Es gilt das im Signet genannte Jahr.

2.2 Mit dem Erhalt des Unternehmens-Signets „top4women Jahreszahl“ gemäß Ziffer 2.1 erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, das Signet in Deutschland gemäß den in Ziffern 2.3 bis 2.10 genannten Bedingungen während der festgelegten Laufzeit des Vertrages zu nutzen. Die Nutzung in und für andere Länder ist nicht gestattet. Dies gilt auch, wenn der Kunde das Signet in Kommunikationsmedien, wie Dokumenten, Prospekten oder Werbematerialien nutzt.

2.3 Die Genehmigung zur Nutzung des von der VUCA-Management Consulting GmbH erstellten Signets „top4women Jahreszahl“ gilt ausschließlich im Rahmen von Recruiting-Prozessen, Employer Branding-Maßnahmen sowie im Rahmen von Personalentwicklungsprozessen. Die Nutzung für andere Bereiche ist ausdrücklich untersagt.

2.4 Das Signet „top4women Jahreszahl“ darf nur vom Kunden und nur in unmittelbarer Verbindung mit dem Firmennamen oder dem Firmenzeichen des Kunden genutzt werden. Es darf nur nach Rücksprache mit der VUCA-Management Consulting GmbH auf oder in Bezug auf andere Produkte des Kunden angebracht werden.

2.5 Der Kunde verpflichtet sich das Signet „top4women Jahreszahl“ nur so zu nutzen, dass eine dem Signet entsprechende Aussage über das Unternehmen des Kunden gemacht wird. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass nicht der Eindruck entsteht, es handle sich bei dem Signet um eine amtliche Überprüfung oder eine Zertifizierung.

2.6 Der Kunde ist nicht befugt, Änderungen auf und an dem Signet vorzunehmen. Eine Zuwiderhandlung hat eine sofortige Vertragskündigung zur Folge.

2.7 Der Kunde ist verpflichtet, durch das Erscheinungsbild in seiner Werbung und dergleichen klarzustellen, dass es sich um ein freiwilliges, auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung genutztes Signet handelt.

2.8 Bei Zuwiderhandlung gegen vertragliche Bestimmungen bleibt die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche der VUCA-Management Consulting GmbH vorbehalten.

2.9 Das Signet darf nicht in einer Form angewendet werden, welche die VUCA-Management Consulting GmbH in Verruf bringt.

2.10 Der Kunde ist nicht berechtigt, Erklärungen über das Signet abzugeben, welche die VUCA-Management Consulting GmbH als irreführend und nicht autorisiert ansehen kann.

3. Kündigung und Kostenerstattung

3.1 Das Recht des Kunden, das Signet zu nutzen, endet mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn sich innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit herausstellt, dass der in der Präambel genannten Intention des Signets – Aufbau des weiblichen Talent-Pools, Bindung weiblicher Potentialträger an das Unternehmen und Bieten langfristiger Karriere-Perspektiven – widersprochen oder zuwidergehandelt wird. Eine Kostenerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.

3.2 Das Nutzungsrecht erlischt weiterhin automatisch, soweit ordnungsrechtlich oder gerichtlich die Aufrechterhaltung des Signets untersagt wird. Eine Kostenerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.

3.4 Das Nutzungsrecht erlischt nach Ablauf des Vertrages automatisch zum 31. Dezember.

4. Leistungsfristen/-termine

Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn der Kunde der VUCA-Management Consulting GmbH alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer von der VUCA-Management Consulting GmbH nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden verlängern.

5. Urheberrechte

5.1 Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an dem von der VUCA-Management Consulting GmbH erstellten Signets verbleiben bei der VUCA-Management Consulting GmbH.

5.2 Der Kunde erhält keinerlei Rechte an den Erzeugnissen, die aus der Vertragsbeziehung hervorgehen, es sei denn etwas anderes wird dem Beteiligten unzweideutig durch die VUCA-Management Consulting GmbH schriftlich bestätigt.

6. Teilunwirksamkeit, Schriftform, Gerichtsstand

6.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen.

6.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

6.3 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung vereinbaren.

6.4 Auf diese Vertragsbeziehung zwischen der VUCA-Management Consulting GmbH und dem Kunde ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

6.5 Ist die andere Vertragspartei ebenfalls Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der VUCA-Management Consulting GmbH vereinbart.

Wilen, 30. Dezember 2022